FAQ

Du hast Fragen rund um das Charcot-Marie-Tooth-Syndrom (CMT)? Hier findest du Antworten auf häufige Fragen – von medizinischen Themen bis zu Unterstützungen und Erleichterungen im Alltag.

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Häufig gestellte Fragen rund um CMT

Was ist Charcot-Marie-Tooth (CMT)?

CMT ist eine genetisch bedingte Erkrankung der peripheren Nerven. Diese Nerven steuern Bewegungen und vermitteln Empfindungen wie Berührung, Schmerz und Temperatur.

Bei CMT werden die Nerven geschädigt. Dadurch kann es vor allem an Händen und Füßen zu Muskelschwäche, Muskelschwund und Gefühlsstörungen kommen.

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Was ist die Ursache von CMT?

CMT wird durch Veränderungen in bestimmten Genen verursacht, die für die Funktion der peripheren Nerven wichtig sind. Je nach CMT-Form gibt es unterschiedliche Vererbungswege. Die genetische Veränderung kann von einem oder beiden Elternteilen weitergegeben werden oder neu entstehen.

Ob Kinder betroffen sein können, hängt von der jeweiligen genetischen Ursache und dem Vererbungsweg ab.

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Wie wird CMT festgestellt?

Die Diagnose des Charcot-Marie-Tooth-Syndroms (CMT) erfolgt durch das Zusammenspiel verschiedener Untersuchungen. Dazu gehören unter anderem eine neurologische Untersuchung und elektrophysiologische Untersuchungen wie die Messung der Nervenleitgeschwindigkeit. Je nach Situation können weitere Untersuchungen sowie eine genetische Diagnostik sinnvoll sein.

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Ist CMT heilbar?

Derzeit ist CMT noch nicht heilbar. Verschiedene Therapien und individuell angepasste Maßnahmen können jedoch dazu beitragen, Beschwerden zu lindern, die Beweglichkeit zu fördern und die Selbstständigkeit möglichst lange zu erhalten.

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Welche Therapien können helfen?

Die Behandlung richtet sich nach den individuellen Beschwerden und Bedürfnissen. Dazu können unter anderem Physiotherapie und Bewegung, Ergotherapie, orthopädische Maßnahmen und Hilfsmittel, Fußpflege, neuroorthopädische Behandlungen sowie Schmerztherapie gehören.

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Welche Hilfsmittel gibt es?

Je nach Art und Ausprägung der Einschränkungen können beispielsweise Orthesen, Einlagen, orthopädische Schuhe, Geh- und Mobilitätshilfen oder Hilfsmittel für Hände und Alltag unterstützen.

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Weiterführende Fragen

Was ist der Behindertenpass?

Der Behindertenpass ist ein amtlicher Lichtbildausweis und dient österreichweit als Nachweis einer Behinderung. Voraussetzung ist grundsätzlich ein festgestellter Grad der Behinderung beziehungsweise eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 50 Prozent.

Je nach persönlichen Voraussetzungen können Zusatzeintragungen beantragt werden, die für bestimmte Vergünstigungen und Unterstützungen relevant sind.

➡️ Informationen zum Behindertenpass beim Sozialministeriumservice

Wie wird der Grad der Behinderung festgestellt?

Der Grad der Behinderung wird im Rahmen eines medizinischen Begutachtungsverfahrens festgestellt. Zuständig ist das Sozialministeriumservice.

Die Feststellung kann unter anderem für den Behindertenpass und weitere Unterstützungsleistungen von Bedeutung sein.

➡️ Informationen zur Feststellung des Grades der Behinderung

Kann ich Pflegegeld bekommen?

Pflegegeld soll pflegebedingte Mehraufwendungen teilweise abdecken. Ob ein Anspruch besteht und welche Pflegegeldstufe zur Anwendung kommt, richtet sich insbesondere nach dem notwendigen Pflegebedarf.

➡️ Informationen zu Pflegegeld und Pflegegeldeinstufung

Welche Gebührenbefreiungen und finanziellen Unterstützungen gibt es?

Abhängig von der persönlichen Situation können unterschiedliche finanzielle Unterstützungen, Steuerbegünstigungen und Gebührenbefreiungen infrage kommen.

Welche Ansprüche bestehen, hängt unter anderem vom Grad der Behinderung, von Zusatzeintragungen im Behindertenpass sowie von der persönlichen und finanziellen Situation ab.

➡️ Weitere Informationen beim Sozialministeriumservice

Gibt es mit dem Behindertenpass Ermäßigungen bei den ÖBB?

Menschen mit Behinderung können unter bestimmten Voraussetzungen Ermäßigungen auf Bahnfahrten erhalten. Maßgeblich sind der Behindertenpass und die darin enthaltenen Angaben beziehungsweise Zusatzeintragungen.

Unter bestimmten Voraussetzungen können auch eine Begleitperson oder ein Assistenzhund kostenlos mitreisen.

Da sich Tarife und Beförderungsbedingungen ändern können, findest du die jeweils aktuellen Voraussetzungen direkt bei den ÖBB.

➡️ Aktuelle Informationen der ÖBB für Reisende mit Behinderung

Was ist der euro-key?

Der euro-key ist ein Schlüssel für ein europaweit verbreitetes Schließsystem. Damit können bestimmte barrierefreie Einrichtungen wie öffentliche WCs, Schrägaufzüge oder andere speziell zugängliche Anlagen genutzt werden.

In Österreich kann der euro-key bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen kostenlos beantragt werden. Er ist beim Österreichischen Behindertenrat erhältlich. Menschen mit bestimmten Behinderungen können ihn meist kostenlos bekommen.

➡️ Weitere Informationen und Antrag zum euro-key

Welche Unterstützungen gibt es rund ums Auto?

Für Menschen mit Behinderung können – abhängig von den persönlichen Voraussetzungen – verschiedene Begünstigungen und finanzielle Unterstützungen rund um ein Kraftfahrzeug möglich sein.

Dazu können beispielsweise Unterstützungen für den Ankauf oder die Adaptierung eines Fahrzeugs sowie Begünstigungen bei Versicherungssteuer, Vignette, Maut oder Parkgebühren gehören.

➡️ Informationen zu finanziellen Unterstützungen rund ums KFZ

Wo bekomme ich Unterstützung bei der Arbeitssuche oder bei Problemen am Arbeitsplatz?

Die Arbeitsassistenz unterstützt Menschen mit Behinderungen unter anderem bei der Suche nach einem Arbeits- oder Ausbildungsplatz, beim beruflichen Wiedereinstieg sowie bei Schwierigkeiten in einem bestehenden Arbeitsverhältnis.

Gemeinsam können berufliche Perspektiven entwickelt und konkrete Lösungen für den Arbeitsplatz erarbeitet werden.

➡️ Weitere Informationen bei NEBA – Netzwerk Berufliche Assistenz

Können Kosten für einen behindertengerechten Umbau steuerlich berücksichtigt werden?

Bestimmte behinderungsbedingte Aufwendungen können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden. Dazu können auch notwendige bauliche Adaptierungen einer Wohnung oder eines Hauses gehören.

Ob und in welcher Höhe Kosten geltend gemacht werden können, hängt vom jeweiligen Einzelfall und den geltenden steuerrechtlichen Voraussetzungen ab.

➡️ Weitere Informationen zu außergewöhnlichen Belastungen bei Behinderung

Deine Frage ist nicht dabei?

CMT kann viele Fragen mit sich bringen – medizinisch, beruflich oder ganz praktisch im Alltag. Wenn du hier keine passende Antwort findest, kannst du dich gerne an uns wenden.

Wir helfen dir gerne weiter und unterstützen dich dabei, die richtige Anlaufstelle zu finden.

📧 E-Mail: office@cmt-austria.at
📞 Telefon: Unsere Telefonhotline 0676/6601851 ist Montag bis Freitag von 18 bis 19 Uhr erreichbar!

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